1. Alle Angebote von Sit & Heat sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist zur Annahme. Ein Angebot oder eine Offerte erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.
2. Sit & Heat kann nicht an seine Angebote gehalten werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthalten.
3. Die in einem Angebot oder Kostenvoranschlag genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, ohne die im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten, Versandkosten und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
4. Weicht die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) von dem in der Offerte oder dem Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist Sit & Heat nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Sit & Heat weist auf etwas anderes hin.
5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Sit & Heat nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für künftige Aufträge.
1. Der Vertrag zwischen Sit & Heat und der Gegenpartei wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes in schriftlicher Form.
2. Wenn eine Frist für die Ausführung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren vereinbart oder angegeben wurde, ist dies niemals eine Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Kunde Sit & Heat daher schriftlich in Verzug setzen. Sit & Heat ist dabei eine angemessene Frist einzuräumen, um den Vertrag noch zu erfüllen.
3. Wenn Sit & Heat für die Ausführung des Vertrags Daten von der Gegenpartei benötigt, beginnt die Ausführungsfrist erst, wenn die Gegenpartei Sit & Heat diese korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
4. Die Lieferung erfolgt ab Werk von Sit & Heat. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Sachen abzunehmen, sobald sie ihr zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Gegenpartei die Annahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist Sit & Heat berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko der Gegenpartei zu lagern.
5. Sit & Heat ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
6. Sit & Heat ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.
7. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Sit & Heat die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
8. Wenn sich während der Ausführung der Vereinbarung herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung der Vereinbarung notwendig ist, diese zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt der Vereinbarung geändert wird, sei es auf Wunsch oder Hinweis der Gegenpartei, der zuständigen Behörden usw., und die Vereinbarung dadurch in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht geändert wird, kann dies auch Auswirkungen auf das ursprünglich Vereinbarte haben. Infolgedessen kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Sit & Heat wird dies so weit wie möglich im Voraus ankündigen. Eine Änderung des Vertrages kann außerdem die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist ändern. Die Gegenpartei akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.
9. Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich eines Zusatzes, ist Sit & Heat berechtigt, diesen erst auszuführen, nachdem die zuständige Person bei Sit & Heat ihre Zustimmung erteilt hat und die Gegenpartei dem Preis und den anderen für die Ausführung genannten Bedingungen zugestimmt hat, einschließlich der dann zu bestimmenden Frist für die Ausführung. Wenn der geänderte Vertrag nicht oder nicht sofort ausgeführt wird, stellt dies weder einen Verzug von Sit & Heat dar, noch ist es ein Grund für die Gegenpartei, den Vertrag zu kündigen. Ohne in Verzug zu sein, kann Sit & Heat einen Antrag auf Änderung des Vertrags ablehnen, wenn dies in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht Folgen haben könnte, zum Beispiel für die in diesem Zusammenhang auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Sachen.
10. Wenn die Gegenpartei mit der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Sit & Heat in Verzug gerät, haftet die Gegenpartei für alle Schäden (einschließlich Kosten), die Sit & Heat dadurch direkt oder indirekt entstehen.
11. Wenn Sit & Heat mit der Gegenpartei einen Festpreis vereinbart, ist Sit & Heat dennoch jederzeit berechtigt, diesen Preis zu erhöhen, ohne dass die Gegenpartei in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung aus einer gesetzlichen Befugnis oder Verpflichtung resultiert oder durch eine Erhöhung der Preise für Rohstoffe, Löhne usw. oder aus anderen Gründen verursacht wird, die beim Abschluss des Vertrags nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren.
12. Wenn die Preiserhöhung, die nicht aus einer Vertragsänderung resultiert, mehr als 10% beträgt und innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags erfolgt, ist nur die Gegenpartei, die sich auf Titel 5 Absatz 3 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann, berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen es sei denn, dass Sit & Heat dann noch bereit ist, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich Vereinbarten auszuführen, oder wenn die Preiserhöhung aus einer Sit & Heat gesetzlich zustehenden Befugnis oder Verpflichtung resultiert, oder wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
1. Sit & Heat ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
- die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
- Sit & Heat nach Abschluss des Vertrages von Umständen erfährt, die befürchten lassen, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
- die Gegenpartei bei Abschluss der Vereinbarung aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist;
- Wenn Sit & Heat aufgrund der Verzögerung seitens der Gegenpartei nicht mehr zugemutet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen, ist Sit & Heat berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
2. Darüber hinaus ist Sit & Heat berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die Sit & Heat eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen.
3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, werden die Forderungen von Sit & Heat an die Gegenpartei sofort fällig. Wenn Sit & Heat die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
4. Im Falle der Aussetzung oder Auflösung von Sit & Heat ist das Unternehmen in keiner Weise zum Ersatz der dadurch entstandenen Schäden und Kosten verpflichtet.
5. Wenn die Auflösung der Gegenpartei zuzuschreiben ist, hat Sit & Heat Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, die direkt und indirekt dadurch entstanden sind.
6. Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung die Auflösung rechtfertigt, ist Sit & Heat berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass sie zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist, während die Gegenpartei aufgrund des Verzugs zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
7. Wenn der Vertrag von Sit & Heat vorzeitig beendet wird, wird Sit & Heat in Absprache mit der Gegenpartei die Übertragung der noch auszuführenden Arbeiten an Dritte veranlassen. Es sei denn, die Kündigung ist von der Gegenpartei zu vertreten. Wenn die Übertragung der Arbeiten für Sit & Heat mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, werden diese der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen, es sei denn, Sit & Heat weist auf etwas anderes hin.
8. Im Falle einer Liquidation, eines (beantragten) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses, einer Pfändung - sofern diese nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - zu Lasten der Gegenpartei, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen die Gegenpartei nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann, steht es Sit & Heat frei, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Auftrag bzw. den Vertrag zu stornieren, ohne dass sie zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Entschädigung verpflichtet ist. Die Forderungen von Sit & Heat gegenüber der Gegenpartei sind in diesem Fall sofort fällig.
9. Wenn die Gegenpartei einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden der Gegenpartei die bestellten oder dafür vorbereiteten Sachen zuzüglich der Transport- und Lieferkosten und der für die Ausführung des Vertrages reservierten Arbeitszeit in voller Höhe in Rechnung gestellt.
1. Sit & Heat ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und den sie nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis zu vertreten hat.
2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was nach dem Gesetz und der Rechtsprechung darunter zu verstehen ist, alle von außen kommenden, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die Sit & Heat keinen Einfluss hat, die aber Sit & Heat daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks im Betrieb von Sit & Heat oder von Dritten. Sit & Heat ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem Sit & Heat seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
3. Sit & Heat kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als drei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei zum Schadenersatz verpflichtet zu sein.
4. Sofern Sit & Heat seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte bzw. zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Sit & Heat berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.
1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von Sit & Heat anzugebende Weise in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen, es sei denn, Sit & Heat hat schriftlich etwas anderes mitgeteilt. Sit & Heat ist berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen.
2. Wenn die Gegenpartei eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist sie von Rechts wegen in Verzug. Die Gegenpartei schuldet dann Zinsen in Höhe von 1% pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche Zinssatz fällig. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Gegenpartei in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des fälligen Betrags berechnet.
3. Sit & Heat ist berechtigt, die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen zunächst auf die Reduzierung der Kosten, dann auf die Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich auf die Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen anzurechnen.
4. Sit & Heat kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn die Gegenpartei eine andere Reihenfolge für die Verteilung der Zahlung angibt. Sit & Heat kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese nicht auch die fälligen und aufgelaufenen Zinsen und Inkassokosten umfasst.
5. Die Gegenpartei ist niemals berechtigt, das, was sie Sit & Heat schuldet, zu verrechnen.
6. Einwände gegen den Betrag einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Die Gegenpartei, die nicht berechtigt ist, sich auf Artikel 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu berufen, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus anderen Gründen auszusetzen.
7. Wenn die Gegenpartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug ist oder diese unterlässt, gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Berechnungsmethode berechnet, derzeit die Berechnungsmethode gemäß Rapport Voorwerk II. Wenn Sit & Heat jedoch höhere Kosten für die Eintreibung aufgewendet hat, die vernünftigerweise notwendig waren, sind die tatsächlich entstandenen Kosten erstattungsfähig. Die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls von der Gegenpartei zurückgefordert. Die Gegenpartei schuldet außerdem Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten.
1. Alle von Sit & Heat im Rahmen des Vertrags gelieferten Sachen bleiben Eigentum von Sit & Heat, bis die Gegenpartei alle Verpflichtungen aus dem/den mit Sit & Heat geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Von Sit & Heat gelieferte Sachen, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
3. Die Gegenpartei muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Sit & Heat zu schützen.
4. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Sit & Heat hiervon unverzüglich zu unterrichten.
5. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und Sit & Heat auf erstes Anfordern die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Versicherungsleistung hat Sit & Heat Anspruch auf dieses Geld. Soweit erforderlich, verpflichtet sich die Gegenpartei gegenüber Sit & Heat im Voraus, bei allem mitzuwirken, was sich in diesem Rahmen als notwendig oder wünschenswert erweisen könnte.
6. Für den Fall, dass Sit & Heat seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt die Gegenpartei Sit & Heat und von Sit & Heat zu benennenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Sit & Heat befindet, und diese Gegenstände zurückzunehmen.
1. Die von Sit & Heat zu liefernden Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Waren, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei einer Verwendung außerhalb der Niederlande muss die Gegenpartei selbst prüfen, ob die Sachen für die Verwendung dort geeignet sind und die an sie gestellten Bedingungen erfüllen. Sit & Heat kann in diesem Fall andere Garantie- und andere Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Sachen oder die auszuführenden Arbeiten festlegen.
2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Lieferung, es sei denn, die Art der gelieferten Sache schreibt etwas anderes vor oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Wenn sich die von Sit & Heat gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Ware bezieht, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller der Ware gewährte Garantie, sofern nicht anders angegeben.
3. Jegliche Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch, falsche Lagerung oder Wartung durch die Gegenpartei und/oder Dritte entstanden ist, wenn die Gegenpartei oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Sit & Heat Änderungen an der Kiste vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, wenn andere Sachen an der Kiste angebracht wurden, die nicht hätten angebracht werden dürfen, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise bearbeitet oder behandelt wurden. Die Gegenpartei hat auch keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wurde oder die Folge von Umständen ist, die außerhalb der Kontrolle von Sit & Heat liegen, darunter Witterungsbedingungen (wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.
4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu dem Zeitpunkt zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, an dem ihr die Ware zur Verfügung gestellt wird bzw. die betreffenden Arbeiten ausgeführt worden sind. Die Gegenpartei hat zu prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Sachen dem Vereinbarten entspricht und die von den Parteien diesbezüglich vereinbarten Anforderungen erfüllt. Alle sichtbaren Mängel müssen Sit & Heat innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Nicht sichtbare Mängel sind Sit & Heat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Die Meldung muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit Sit & Heat angemessen reagieren kann. Die Gegenpartei muss Sit & Heat die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).
5. Wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, wird ihre Zahlungsverpflichtung dadurch nicht ausgesetzt. Die Gegenpartei bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, die anderen bestellten Waren abzunehmen und zu bezahlen.
6. Wenn ein Mangel später gemeldet wird, hat die Gegenpartei keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Schadenersatz.
7. Wenn festgestellt wird, dass eine Sache mangelhaft ist, und eine diesbezügliche Reklamation rechtzeitig erfolgt ist, wird Sit & Heat nach eigenem Ermessen die mangelhafte Sache innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt der Sache oder, wenn die Rückgabe der Sache nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch die Gegenpartei ersetzen oder für die Reparatur der Sache sorgen oder der Gegenpartei eine Ersatzzahlung leisten. Im Falle eines Austauschs ist die Gegenpartei verpflichtet, die ausgetauschte Sache an Sit & Heat zurückzusenden und das Eigentum daran auf Sit & Heat zu übertragen, es sei denn, Sit & Heat gibt etwas anderes an.
8. Stellt sich heraus, dass eine Beschwerde unbegründet ist, gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten für die Nachforschungen von Sit & Heat, in vollem Umfang zu Lasten der Gegenpartei.
9. Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Rückrufkosten, zu Lasten der Gegenpartei.
10. Unbeschadet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen Sit & Heat und die von Sit & Heat in die Vertragsabwicklung einbezogenen Dritten ein Jahr.
1. Sollte Sit & Heat haften, so ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt.
2. Sit & Heat haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Sit & Heat sich auf unrichtige und/oder unvollständige Daten verlassen hat, die von der Gegenpartei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt wurden.
3. Sollte Sit & Heat für einen Schaden haften, so ist die Haftung auf maximal den doppelten Rechnungswert des Auftrages beschränkt, zumindest auf den Teil des Auftrages, auf den sich die Haftung bezieht.
4. Die Haftung von Sit & Heat ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer in dem betreffenden Fall gezahlt hat.
5. Sit & Heat haftet nur für direkte Schäden.
6. Unter direktem Schaden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zu verstehen, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, sowie alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die fehlerhafte Leistung von Sit & Heat vertragskonform zu machen, sofern sie Sit & Heat zugerechnet werden können, und angemessene Kosten, die entstanden sind, um Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben.Sit & Heat haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsstagnation.
7. Sit & Heat haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsstagnation Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Sit & Heat oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
8. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobes Verschulden von Sit & Heat oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
1. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht zu dem Zeitpunkt auf die Gegenpartei über, an dem die Sachen in die Kontrolle der Gegenpartei gebracht werden.
1. Die Gegenpartei stellt Sit & Heat von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und deren Ursache anderen als Sit & Heat zuzuschreiben ist.
2. Sollte Sit & Heat aus diesem Grund von Dritten haftbar gemacht werden, ist die Gegenpartei verpflichtet, Sit & Heat sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihr in diesem Fall erwartet werden kann. Wenn die Gegenpartei keine angemessenen Maßnahmen ergreift, ist Sit & Heat berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die Sit & Heat und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei.
1. Sit & Heat behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr aufgrund des Urheberrechtsgesetzes und anderer geistiger Gesetze und Vorschriften zustehen. Sit & Heat ist berechtigt, die bei der Durchführung eines Vertrages erworbenen Kenntnisse seinerseits auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen der Gegenpartei Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
1. Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen Sit & Heat beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn ein Schuldverhältnis ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.
2. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz von Sit & Heat zuständig, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Sit & Heat ist jedoch berechtigt, die Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
3. Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.